Auszug aus der Ausstellungsordnung Die Ausstellung ist von der "UCI" geschützt. Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung einer Nenngebühr und die Anerkennung der Ausstellungsordnung! Anmeldungen können abgelehnt werden. Findet die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Nenngebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet selbst für alle Schäden, die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände anrichtet. Hunde die beißen, müssen einen Maulkorb tragen. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Richterbeleidigung führt zur sofortigen Entfernung aus der Ausstellungshalle und Sperrung auf allen Schauen der "UCI". Bei Formfehlern ist die Beanstandung sofort am Ausstellungstag der Ausstellungsleitung zu melden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es folgt keine Bestätigung. Nachweise über Titel und Ahnentafeln sind mitzubringen. Das Tollwutimpfzeugnis ist am Eingang unaufgefordert vorzulegen. Identitätsnachweis erforderlich. Bei verspätetem Eingang der Meldung erfolgt ein Aufschlag. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
|